STADIONORDNUNG & AGB

  • 1 Geltungsbereich

Die Hausordnung ist Bestandteil der Zutrittsgewährung für Besucher und Mitarbeiter zum Poststadion Berlin. Sie gilt für das gesamte umfriedete Stadiongelände, den Parkplatz 01, den Parkplatz O2 und das Poststadion Berlin. Sie ist gültig für alle, durch den Berliner AK 07 e.V. durchgeführten Veranstaltungen. An den veranstaltungsfreien Tagen gilt die Haus- und Nutzungsordnung gem.

  • 2 Zugang zu der Veranstaltung

Der Zutritt zum Stadion unterliegt neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der am Veranstaltungsort ausgehängten Hausordnung. Der Zugang zu der Veranstaltung wird nur bei Vorlage einer gültigen Eintrittskarte oder sonstigen vom Berliner Athletik Klub oder anderen hierzu Befugten ausgestellten Berechtigungsausweisen gewährt. Besucher mit ermäßigten Eintrittskarten wird der Zugang zu der Veranstaltung nur gewährt, wenn sie beim Einlass den Grund der Ermäßigung (beispielsweise Mitgliedschaft beim Berliner Athletik Klub) nachweisen können.

Der Umtausch der Tickets ist ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl der Eintrittskarte bzw. des Berechtigungsausweises stellt Berliner Athletik Klub 07 keine Ersatzkarte aus. Jeder Besucher ist verpflichtet, der Polizei oder dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder andere Zugangsberechtigungen jederzeit bis zum Verlassen des Stadionbereiches vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Jeglicher Missbrauch der Verwendung der Eintrittskarte bzw. des Berechtigungsausweises ist untersagt und kann im Falle der Zuwiderhandlungen den Einzug der Karte bzw. des Ausweises sowie die anderen unter § 6 genannten Sanktionen nach sich ziehen. Als Missbrauch ist jede nicht bestimmungsgemäße Benutzung und Verwendung anzusehen. Beim Verlassen des Stadionbereichs verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Kinder bis zur Vollendung ihres 14. Lebensjahres haben nur Zutritt in Begleitung eines Erwachsenen.

  • 3 Eingangskontrolle

Jeder Besucher ist beim Betreten des umfriedeten Geländes verpflichtet, dem Sicherheits- und Ordnungsdienst, und auf Verlangen auch der Polizei, seine Einlassberechtigung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen, oder seine sonstige Berechtigung nachzuweisen. Im Falle der Weigerung, wird der Zutritt verwehrt.

Die Gültigkeit und Nutzbarkeit der Eintrittskarte ergeben sich aus den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen für Eintrittskarten der jeweiligen Veranstalter.

Erkennbar alkoholisierte, erkennbar unter sonstigen Drogen stehende, Vermummte und / oder mit auf rassistischer, fremdenfeindlicher oder rechtsradikaler Einstellung hinweisender Kleidung versehene Personen, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen.

Vorgenannten Untersuchungen sind auch im Stadionbereich zu gestatten, wenn dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können oder wollen oder Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, können zurückgewiesen und am Betreten des Stadions gehindert werde. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

Ebenso sind Personen von der Veranstaltung ausgeschlossen, denen gegenüber durch den Berliner AK, die DFL, den DFB, einem Verein des DFB, die UEFA, die FIFA, Entscheidungen der Justiz oder der Stadionverwaltung ein noch wirksames Hausverbot ausgesprochen wurde oder ein sonstiges Betretungsverbot für die entsprechende Spielstätte verhängt worden ist.

Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der Personen berechtigt, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen. Hierzu können auch technische Hilfsmittel und Geräte eingesetzt und verwendet werden

 

  • 4 Verbote

Im Stadionbereich innerhalb der Stadionanlagen hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Aus Sicherheitsgründen ist den Besuchern des Stadions das Mitführen und Benutzen folgender Gegenstände untersagt:

  1. Waffen jeder Art, Sachen und Gegenstände, die als Waffen, Hieb-, Stoß-, Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können, Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen, oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind (Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge) ,
  2. Flaschen (auch PET- und Plastikflaschen), Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind (erlaubt ist die Mitnahme alkoholfreier Getränke im Getränkekarton bis max. 0,25 Liter Fassungsvermögen),
  3. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, große Taschen, Rucksäcke, Reisekoffer;
  4. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände;
  5. Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1 Meter oder deren Durchmesser größer als 3 Zentimeter ist, sowie so genannte Doppelhalter; (mitgebrachte bzw. zugelassene Fahnen und Transparente müssen von ihrem Material unter den Begriff „schwer entflammbar“ fallen);
  6. größere Mengen von Papier oder Papierrollen;
  7. mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren;
  8. alkoholische Getränke aller Art;
  9. Tiere;
  10. Laser-Pointer;
  11. Spiegelreflexkameras und sonstige Fotokameras mit abnehmbarem Zoomobjektiv, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt);
  12. alle Geräte, die dazu dienen, über das Internet oder andere Medien Sound, Bilder, Beschreibungen oder Veranstaltungsergebnisse zu übermitteln oder zu verbreiten;
  13. jegliche werbenden, kommerziellen, politischen oder religiösen Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter.

 

  • 5 Verhalten auf dem Gelände

Im Stadionbereich innerhalb der Stadionanlagen hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Politische Propaganda und Handlungen /Äußerungen rassistischer, fremdenfeindlicher und/oder rechtsradikaler Herkunft sind genau wie die Verbreitung zugehöriger Embleme verboten. Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr und des Ordnungsdienstes Folge zu leisten.

Im Stadionbereich ist es verboten, bei Platzkarten einen anderen als den ausgewiesenen Platz einzunehmen, ausgenommen die in bestimmten Blöcken vorgesehene freie Sitzplatzwahl, sich in den Zu- und Aufgängen ( Fluchtwegen ) zu den Zuschauerplätzen aufzuhalten, auf den Bänken, Sitzen, freien Plätzen oder im Tribünenbereich zu stehen, den Innenraum  und die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume  (z.B. Spielfeld, Funktionsräume, VIP- und Medienbereiche  usw.), zu betreten ; mit Gegenständen aller Art zu werfen, oder Flüssigkeit aller Art zu verschütten, insbesondere wenn dies in Richtung der Besucher (Jedermann) oder in Richtung des Innenraumes bzw. Spielfeldes erfolgt; Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen;  Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Printprodukte zu verteilen und Sammlungen durchzuführen; bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben; außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das umfriedete Gelände durch das Wegwerfen von Gegenständen – Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen usw.- zu verunreinigen; Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucherplätzen und Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen; auf den Sitzen in den Zuschauerbereichen zu stehen; Sound, Bilder, Beschreibungen oder Veranstaltungsergebnisse im Ganzen oder Einzelnen (außer für private Zwecke) aufzunehmen, zu übermitteln oder in anderer Weise über das Internet oder andere Medien zu verbreiten oder andere Personen dabei zu unterstützen; Fotografien oder Bilder, die auf dem umfriedeten Gelände gemacht werden, gewerblich zu verbreiten.

 

  • 6 Sanktionen

Bei Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen kann dem Besucher der Zutritt zu dem Stadionbereich verweigert werden, der Besucher aus dem Stadionbereich verwiesen werden, sowie ein Hausverbot erteilt werden.

 

  • 7 Spielausfall und Spielabbruch

Sollte ein Spiel aufgrund einer zeitlichen Spielverlegung verschoben werden, behalten die Karten ihre Gültigkeit für den Ersatztermin. Bei einer örtlichen Verlegung hat der Karteninhaber einen Anspruch auf einen – verglichen mit dem erworbenen – gleichwertigen Platz. Soweit eine Zuweisung eines vergleichbaren Platzes nicht möglich ist, wird der Kaufpreis gegen Rückgabe der Karte zurückerstattet; Dauerkarteninhaber erhalten für diesen Fall bei Vorlage der Karte beim Veranstalter auf Wunsch eine Teilerstattung des rechnerisch auf das verlegte Spiel entfallenden Dauerkartengesamtpreises.

 

  • 8 Recht am eigenen Bild

Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein, in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seine Stimme für Fotografien, Live - Übertragungen, Sendungen und / oder Aufzeichnungen von Bild und / oder Ton, die von Berliner Athletik Klub von 1907 e.V. oder von autorisierten Dritten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.

 

  • 9 Zuwiderhandlungen

Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten richtet sich nach den örtlichen Polizeiverordnungen.

Die Bindungswirkung der Hausordnung für das Poststadion Berlin entsteht mit dem Zutritt zum umfriedeten Stadiongelände. Besucher erkennen mit dem Erwerb einer Eintritts- oder Berechtigungskarte die Regularien der Hausordnung für das Poststadion Berlin als verbindlich an.